Viele Paare wünschen sich ein Kind und wollen eine Kinderwunschbehandlung. Einige von ihnen können auf natürliche Weise Kinder bekommen, andere haben aufgrund verschiedener Ursachen, wie beispielsweise Unfruchtbarkeit Probleme auf natürlichem Wege schwanger zu werden. In dem Fall besteht für Euch die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung. Diese wird jedoch nicht immer von den Krankenkassen übernommen.
Wir möchten Euch in diesem Artikel erläutern, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werde und welche auf Euch zukommen.
Künstliche Befruchtung Kosten – was übernimmt die Krankenkasse?
Künstliche Befruchtung Kosten – Wie teuer sind die Methoden in der Regel?
Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind recht hoch. Selbstzahler, Paare oder Ehepartner, die keinen Zuschuss von den Krankenkassen bekommen, müssen mit Kosten zwischen 2800 Euro und 3300 Euro pro Behandlungszyklus rechnen. Dazu kommen die Kosten für weitere Medikamente oder Untersuchungen. Es kommen auch hormonelle Vorbehandlungen für Euch hinzu, die bei etwa 900 Euro liegen. Doch was übernehmen nun die Krankenkassen? Gibt es Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenkasse? Wie hoch wird Euer Anteil sein? Diese Fragen beschäftigen viele Paare. Es kann schließlich vorkommen, dass die Krankenkasse keinen Zuschuss geben, da die gestellten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In der Regel könnt ihr einen Zuschuss von 50 Prozent bei der Krankenkasse bekommen. Eher selten werden die Kosten zu 100 Prozent von den Krankenkassen abgedeckt.
Künstliche Befruchtung Kosten Deutschland – Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?
Zum Thema Künstliche Befruchtung Kosten Krankenkasse solltet ihr einiges beachten. Wollt ihr beispielsweise die IVF (In-vitro-Fertilisation) oder die ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) nutzen, werden die Kosten von Eurer Versicherung, nicht die Eures Partners übernommen. Die Versicherung Eures Ehepartners übernehmen die Kosten für die weiteren Therapiemaßnahmen.
Wichtig für eine 50 % Kostenübernahme Eurer Krankenkasse ist, dass ihr die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. Diese sind wie folgt festgelegt:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Ihr Frauen dürft nicht älter als 40 sein. Euer Partner hingegen darf nicht älter als 50 Jahre sein.
- Bei der künstlichen Befruchtung dürfen nur die Samenzellen und Eizellen des eigenen Ehepartners verwendet werden.
- Es muss ein Behandlungsplan vorliegen, der von der Krankenkasse genehmigt wird.
- Nachweise über Beratungsgespräche zur Kinderwunschbehandlung müssen der Krankenkasse vorliegen. Diese können beim Gynäkologen, in einem Kinderwunschzentrum oder in einer anderen zugelassenen Praxis gemacht werden.
Neben diesen Voraussetzungen solltet ihr wissen das die gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten für eine gewisse Anzahl an Behandlungszyklen beziehungsweise Behandlungsversuche übernimmt. Das bedeutet, dass ihr nicht über Jahre hinweg mehrere Behandlungen durchführen lassen könnt. Die Kosten werden für die folgenden Behandlungsversuche anteilig übernommen.
- 3 Behandlungszyklen mit der IVF Methode oder 3 Behandlungszyklen mit der ICSI Methode
- 3 Inseminationszyklen mit einer hormonellen Stimulation
- 8 Inseminationszyklen ohne eine hormonelle Stimulation
Insgesamt stehen Euch verschiedene Methoden zur Verfügung, die von Euren Krankenkassen übernommen werden können:
- Insemination im Spontanzyklus: Hierbei handelt es sich um eine einfache Insemination, bei der die Spermien in Euren Gebärmutterhals eingebracht werden. Diese Methode bezuschussen die Krankenkassen in der Regel bis zu acht Mal.
- Insemination nach hormoneller Stimulation: Diese Methode wird bis zu 3 mal bezuschusst. Leider bringt sie ein erhöhtes Risiko von Mehrlingen mit.
- In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer: Die Befruchtung findet außerhalb Eures Mutterleibs statt. Anschließend wird ein Embryonentransfer vorgenommen. Dieses Verfahren wird bis zu drei Mal bezuschusst.
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion: Das Spermium wird mit Hilfe einer dünnen Nadel in Eure Eizelle eingeführt und wird von den Krankenkassen bis zu drei Mal bezuschusst.
Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für künstliche Befruchtung?
Unterschiede gibt es jedoch in den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die oben genannten Voraussetzungen und festgelegten Behandlungszyklen gelten für die gesetzlichen Krankenkassen. Solltet ihr privat versichert sein kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Die Verträge der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich, sodass es auf die konkreten Vertragsinhalte ankommt. Der Antrag für eine Kostenübernahme kann auch immer nur von dem Partner gestellt werden, bei dem die Ursache für die Unfruchtbarkeit (Sterilität) liegt. Am besten nehmt ihr Kontakt zu Eurer Krankenkasse auf und schaut in Euren Vertrag, ob eine Kostenübernahme überhaupt möglich ist. Anschließend können die weiteren Kostenübernahmen besprochen werden.
Trotz alledem stellt sich die Frage „Wer trägt die Kosten für künstliche Befruchtung?“ wenn diese nicht von den Krankenkassen übernommen beziehungsweise bezuschusst werden. In dem Fall werdet ihr als Paar Selbstzahler. Selbstzahler sind die Ehepartner oder Paare, welche die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nicht erfüllen, im Ausland leben oder bei denen die private Krankenversicherung keine Leistungen dieser Art übernimmt. In dem Fall müsst ihr die vollen Kosten für Eure künstliche Befruchtung selbst übernehmen.
In einigen Ausnahmefällen ist es sogar möglich, die Kosten steuerlich geltend zu machen.
Einschränkungen und Ausnahmen - Wer übernimmt die Kosten für künstliche Befruchtung?
Es gibt noch einige weitere Einschränkungen und Ausnahmen bei der Kostenübernahme für Eure künstliche Befruchtung. Besonders unverheiratete Paare müssen die Kosten für ihren Kinderwunsch komplett selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für Ehepartner. Außerdem besteht kein Zuspruch nach vorheriger Sterilisation. Ausnahmen gibt es in dem Fall nur, wenn die Sterilisation aus einem medizinischen Grund notwendig war.
Solltet ihr aus anderen EU-Staaten kommen können die Kosten nur dann übernommen werden, wenn diese in Deutschland erstattungsfähig sind. Sämtliche Behandlungen, die ihr vornehmen wollt müssen außerdem mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz im Einklang stehen. Als Paar werden die Kosten aufgeteilt. Die Krankenkassen arbeiten nach dem sogenannten Verursacherprinzip.
Welche Krankenkasse übernimmt Kosten für künstliche Befruchtung bei Unverheirateten?
Grundsätzlich gilt, dass unverheiratete Paare keinen Zuschuss von den Krankenkassen bekommen. Als unverheiratetes Paar habt ihr jedoch die Möglichkeit, die künstliche Befruchtung als außerordentliche Belastung geltend zu machen und diese über die Steuer abzusetzen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erlangen. Es gibt einige Bundesländer, die Bundesmittel zur Verfügung stellen, die für die Behandlungskosten eingesetzt werden können. Diese Zuschüsse sind ebenfalls an die Voraussetzungen der Krankenkassen gelehnt und gelten nur für Paare und Ehepaare. Eine weitere Voraussetzung dazu ist, dass die Behandlung in Deutschland durchgeführt wird. Durch diese Bundesmittel ist es sogar möglich einen zusätzlichen Zuschuss zu den Krankenkassengeldern zu bekommen, sodass ihr beispielsweise als Ehepaar nur noch ¼ der Kosten für Eure künstliche Befruchtung übernehmen müsst.