Grundsätzlich gilt, dass ihr 6 Wochen vor der Entbindung in Mutterschutz geht. Diese Regelung ist nicht anders als bei einer normalen Schwangerschaft. Etwas anders ist hingegen die Dauer des Mutterschutzes. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften um 4 weitere Wochen. Das bedeutet auf insgesamt 12 Wochen ab der Geburt Eurer Zwillinge. Bei dieser Regelung handelt es sich um das generelle Beschäftigungsverbot, welches für schwangere Frauen gilt. Die 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt erhalten daher folgende Frauen:
- Frauen, bei denen eine medizinische Frühgeburt notwendig war (Neugeborenes wiegt unter 2500 g)
- Frauen, die Zwillinge, Drillinge und Mehrlinge bekommen haben
- Frauen, die ein Kind mit Behinderung bekommen haben.
Neben dem generellen Beschäftigungsverbot steht das betriebliche Beschäftigungsverbot. Dieses hängt von dem jeweiligen Arbeitgeber und Beruf ab, den ihr ausübt. Sobald ihr schwanger seid, bekommt ihr einen besonderen Schutz für Euch selbst und Euer ungeborenes Kind. Im Mutterschutzgesetz gibt es verschiedene Punkte, die als Gefahr gelten und denen ihr nicht ausgesetzt werden dürfen.
- Körperliche Anstrengungen (schweres Heben, dauerndes Bücken oder Strecken)
- Kontakt mit Giftstoffen und anderen Gefahrenstoffen
- belastende Arbeitssituationen (Räumen mit Überdruck oder anderes)
In der Regel sprechen Arbeitgeber nicht sofort ein Beschäftigungsverbot aus. Oftmals versuchen die Firmen Euren Arbeitsplatz so zu gestalten, dass ihr auch weitehrin arbeiten könnt, ohne Eure Zwillinge zu gefährden.
Wichtig für Euch ist, dass ihr während des Beschäftigungsverbotes ein Recht auf Mutterschutzlohn habt. Dieser errechnet sich aus Eurem durchschnittlichen Lohn, den Euer Arbeitgeber Euch die letzten drei Monate (vor dem Beschäftigungsverbot) ausgezahlt hat. Die Ausgaben bekommt Euer Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet.
Bei einer Zwillingsschwangerschaft kann es sein, dass Euer Gynökologe ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Dieses wurde zur damaligen Zeit als „individuelles Beschäftigungsverbot“ geführt. Grundlage für ein solches Beschäftigungsverbot ist ein Attest Eures Arztes. Dieser bescheinigt Euch, dass ein erhebliches Gesundheitsrisiko besteht, wenn ihr Eurer Tätigkeit weiter nachgeht. Mit diesem Beschäftigungsverbot möchte man in der Regel Frühgeburten vermeiden. Oftmals ist es der Fall, dass die werdenden Mütter psychisch nicht in der Verfassung sind, den Beruf während der Schwangerschaft weiter auszuführen.
Es gibt verschiedene Arten der Beschäftigungsverbote, die besonders bei Zwillingsschwangerschaften gelten. Eine regelmäßige Untersuchung beim Gynäkologen ist sehr wichtig, um die Gesundheit Eurer Kinder zu kontrollieren.